Kredit mit geringem Einkommen

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Für eine Kreditzusage in Deutschland müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört ein bestimmtes Mindesteinkommen. Das liegt zur Zeit bei rund 1.100 Euro. Das hängt mit der Pfändungsfreigrenze zusammen, die alle zwei Jahre angehoben wird. Wenn ein Beschäftigter nicht genug verdient, erreicht er kaum diesen pfändungsfreien Betrag. In solchen Fällen ist ein Kredit mit geringem Einkommen nicht möglich.

Wie kann ein Kredit trotzdem realisiert werden?

Ein Kredit mit geringem Einkommen kann nur durch die Aufnahme eines zweiten Kreditnehmers realisiert werden. Verdient der Partner genug, dann kann sein Einkommen zur Kreditberechnung herangezogen werden. Das bedeutet aber auch, dass er in den Kreditvertrag mit aufgenommen wird. Beide Partner sind in dem Fall für die Rückzahlung verantwortlich. Der zweite Kreditnehmer muss nicht nur ein entsprechendes Einkommen haben, sondern auch eine einwandfreie Bonität.

Liegen die Voraussetzungen für einen Kredit vor, dann prüft die Bank die Unterlagen der Kreditnehmer. Das geschieht durch die Vorlage von Einkommensnachweisen. Außerdem wollen die Banken auch die letzten drei Kontoauszüge sehen. Damit überprüften sie die gemachten Angaben zu den monatlichen Ein- und Ausgängen. Entsprechen die Nachweise den bei dem Kreditantrag gemachten Angaben, dann wird der Kredit unverzüglich ausgezahlt.

Warum ist ein Kredit mit geringem Einkommen nicht möglich?

Es hat nicht nur etwas mit der Pfändungsfreigrenze zu tun, wenn ein Kredit abgelehnt wird. Die Bank prüft bei einem Kreditantrag auch die gesamtwirtschaftliche Situation des Kreditsuchenden. Die Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt. Nach Abzug aller monatlichen Kosten einschließlich der Kreditrate muss noch genug Geld zum Bestreiten des Lebensunterhalts übrig sein. Bei manchen Haushalten ist das nicht der Fall. Das erhöht den Risikofaktor. Es ist praktisch vorprogrammiert, dass sich die Kreditnehmer überhaupt keinen Kredit leisten können.

Kredit mit Bürge

Ein Bürge könnte die Situation entschärften. Wenn die Bonitätsprüfung positiv ausfällt und das Einkommen stimmt, dann rückt eine Kreditzusage mit einem Bürgen näher. Dieser muss eine feste unselbstständige Arbeit haben und das Arbeitsverhältnis darf nicht befristet und gekündigt sein. Der sollte sich allerdings bewusst sein, dass er eine gesamtschuldnerische Bürgschaft eingeht. Im Klartext bedeutet das eine Haftung für den Kredit. Bei Nichtzahlung ist der Bürge für die Weiterzahlung des Kredites verantwortlich. Aus diesem Grund ist das ein nicht beliebtes Instrument zur Sicherung eines Kredits.

Die Gefahr bei einem Kredit mit geringem Einkommen besteht in der Überschuldung. Wenn nach Zahlung aller Kosten einschließlich der Kreditrate zu wenig übrig bleibt, dann führt das zu einer Überschuldung. Die Ratenzahlungen sind nicht gewährleistet und können vielleicht irgendwann nicht mehr bezahlt werden.

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