Kredit für Partner aufnehmen

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Wenn man sich liebt, spielt Geld keine Rolle. In der Regel zögert man nicht lange, wenn der Partner Hilfe bei der Beantragung eines Darlehens benötigt. Trotz aller gegenseitigen Zuneigung sollte man jedoch überlegt handeln. Wenn Sie einen Kredit für Ihren Partner aufnehmen möchten, gibt es zuvor einige Faktoren, die zu bedenken sind. Die richtige Planung ist entscheidend.

Kredit für den Partner aufnehmen: Was heißt das eigentlich?

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Varianten, wie man einen Kredit für den Partner aufnehmen kann. Sie nehmen das Darlehen zum einen alleine auf sich. Faktisch handelt es sich also um Ihren Kredit. Das kann beispielsweise dann notwendig werden, wenn Ihr Partner so hoch verschuldet ist, dass die Banken keine Chance mehr sehen, ihm ein Darlehen zu geben.

Die zweite Variante dreht sich um die Möglichkeit, dass Sie und Ihr Partner den Kredit gemeinsam aufnehmen. Sie leihen Ihrem Partner damit Ihre eigene Bonität. Im Innenverhältnis fungieren Sie damit praktisch als Bürge. Sie vertrauen Ihrem Partner, dass er oder sie das Darlehen schon abbezahlen kann. Kann Ihr Partner dies allerdings nicht, müssen Sie zahlen.

Kredit für den Partner aufnehmen: Die Gefahr

Ganz gleich, welche Variante Sie auch wählen – eine Gefahr besteht immer. Die Bank wird Sie in Haftung nehmen, auch dann, wenn Sie möglicherweise schon seit geraumer Zeit nicht mehr mit der anderen Person liiert sein sollten. Dieser Faktor wird von vielen Personen bei der zweiten Variante, bei der das Darlehen gemeinsam aufgenommen wird, häufig unterschätzt. Allzu leicht glaubt man, dass sich die gemeinschaftliche Haftung mit dem Beziehungsende auch erledigt hätte. Die Banken sehen dies aber ganz anders. Über dieses Problem gab es schon emotional und wirtschaftlich sehr schmerzhafte Gerichtsverfahren für die Beteiligten.

Kredit für den Partner aufnehmen mit Partnerschaftsvereinbarung

Sie können sich ein Stück weit schützen, wenn Sie ein Darlehen für den Partner bzw. gemeinsam mit jenem aufnehmen möchten. Über eine sogenannte Partnerschaftsvereinbarung können Sie juristisch abgesichert das Binnenverhältnis klären. Als Beispiel: Sie leihen sich zusammen 10.000 Euro. Über die Vereinbarung können Sie festlegen, dass Sie für höchstens 5000 Euro einstehen werden. Sie mindern auf diese Weise Ihr eigenes Risiko.

Allerdings – und das ist der Haken an der Variante – dürfen Sie die Existenz der Vereinbarung nicht gegenüber der Bank verschweigen. Haftungsbeschränkungen sind für Vergabeentscheidung von Bedeutung. Tatsächlich enthält der Kreditvertrag sogar eine Klausel, mit der Sie versichern, dass Sie nichts Derartiges verschwiegen haben. Um gar nicht erst in Probleme zu kommen, ist es aus diesem Grund empfehlenswert, dass Sie die Bank von Anfang über Ihre Pläne informieren und das Geldhaus bitten, zur angedachten Vereinbarung seine Zustimmung zu geben.

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