Kredit für Verheiratete

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Ein Single kann mit einer Kreditzusage Schwierigkeiten bekommen, wenn das Gehalt zu niedrig ist. Bei Ehepaaren sieht es jedoch dann anders aus, wenn beide einer geregelten Arbeit nachgehen. Reicht das Geld eines Ehepartners für ein Darlehen nicht aus, dann wird das Einkommen des Partners mit angerechnet. Das bedeutet aber auch, dass ein Kredit für Verheiratete auf beide Personen läuft. Beide Ehepartner sind auch dann für die Rückzahlung verantwortlich.

Welche Besonderheiten gibt es bei Paare?

Ehepartner sind normalerweise nicht gezwungen, gemeinsam einen Kredit aufzunehmen. In der Regel wird das nur dann notwendig, wenn ein Partner zu wenig verdient, um einen Kredit auch ordnungsgemäß zurückzahlen zu können. Wenn beide arbeiten gehen und der andere Partner ein Einkommen nachweisen kann, bei dem alle Kosten gedeckt sind, dann steht einem Kredit für Verheiratete nichts mehr im Wege.

Was geschieht bei einer Scheidung?

Viele Partner fragen sich das und werden doch falsch informiert. Dabei ist das einfach erklärt. Derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat, ist auch für die Rückzahlung verantwortlich. Im Falle einer Scheidung kann die Bank von dem anderen Partner nicht verlangen, den Kredit abzuzahlen. Das ist aber ein weit verbreiteter Irrtum. Nur wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben, müssen auch beide für die Rückzahlung aufkommen.

Immobilienkredit

Noch schwieriger wird es, einen Immobilienkredit zu bekommen. Die Bank setzt voraus, dass beide Ehepartner einer Arbeit nachgehen und gut verdienen. Bei einem Immobiliendarlehen geht es um völlig andere Kreditsummen. Da kommen sechsstellige Beträge zusammen. Wenn ein Kredit für Verheiratete zum Kauf einer Immobilie gedacht ist, dann schaut die Bank zweimal hin, bevor es zu einer Kreditzusage kommt. Die Laufzeit beträgt zunächst zehn Jahre. Ist der Kredit dann immer noch nicht abgezahlt, was meistens der Fall ist, erfolgt eine Anschlussfinanzierung.

Die kann auch wieder über einen Zeitraum von zehn Jahre laufen. Auch hier ist das Thema Scheidung interessant. Derjenige, der es sich leisten kann, das Haus zu behalten, muss dem anderen Partner den Anteil auszahlen. Sofern denn etwas übrig bleibt, denn wenn das Haus noch nicht bezahlt ist, hält zunächst die Bank die Hände drauf.

Wenn die Schufa einen Strich durch die Rechnung macht

Das schönste Rechenbeispiel wird hinfällig, wenn ein Ehepartner oder sogar beide eine schlechte Bonität haben. Ein gutes Gehalt bedeutet nicht zwangsläufig eine Kreditzusage. Zuvor wird die Schufa überprüft. Wollen beide Partner gemeinsam einen Kredit haben, dann muss auch bei beiden Ehepartnern die Bonität gut sein.

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