Kredit trotz Krankengeld

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Wer Krankengeld bezieht und einen Kredit benötigt, der kann unter Umständen mit Schwierigkeiten rechnen. Einen Krankengeldbezug erhält ein Kunde nicht für einen Schnupfen. Da ist schon eine schwerere Krankheit zu vermuten, die offen lässt, ob der Kreditsuchende seine Arbeit wieder aufnehmen und Geld verdienen kann.

Die Aussichten

Krankengeld beschert dem Kunden neben seiner Erkrankung auch noch einen Knick in seinem Einkommen. Steht eine Rehamaßnahme an, so wird sich das Einkommen noch einmal verringern. Eine finanzielle Notlage kann da schon in Sicht kommen. In dieser Lage wäre es nicht angebracht nach einem Kredit trotz Krankengeld zu suchen. Allerdings kann es gewichtige Gründe geben, die einen Kredit trotz Krankengeld notwendig machen. Ist die Erkrankung zeitlich abzusehen, so weiß die Bank, dass der Kunde bald wieder sein regelmäßiges Einkommen erhält und der Kredit trotz Krankengeld könnte einen positiven Verlauf nehmen.

Aber oft steht am Ende der Erkrankung Arbeitslosigkeit oder eine Erwerbsminderung, was natürlich das Einkommen auf immer reduzieren wird. Ein Gespräch mit dem Bankmitarbeiter kann für den Kunden gut aussehen, denn ein Krankengeld kann ebenfalls gepfändet werden. So hätte die Bank eine Sicherheit für den Kredit. Eine Einschränkung kann es dann aber geben und zwar wird es keinen langfristigen Ratenkredit geben. Ein Kredit mit kurzer Laufzeit und geringen Raten wäre machbar, was aber unter dem Strich einen kleinen Kreditbetrag ergibt.

Deshalb wäre nach einer Dispoerhöhung oder Dispobereitstellung zu fragen. Hat der Kunde ein gutes Verhältnis zu seiner Bank und weiß diese, dass es in der Vergangenheit keine Probleme mit den Finanzen gab, so könnte ein Dispo bewilligt werden. Allerdings ist das so eine Sache mit dem leicht erworbenen Kredit. Nach einem Gespräch steht der Kredit zur Verfügung auf dem Konto. In aller Regel werden bis zu drei Monatsgehälter ausbezahlt. Wenn jemand ein Krankengeld von 1000 Euro bezieht, so könnte der Dispo auf 3000 Euro angehoben werden. Ein stattlicher Betrag, der aber auch Kummer machen kann.

Und zwar in der Rückführung des Dispo. Er ist ja ein Kredit wie alle anderen Ratenkredite auch und sollte auch dementsprechend bezahlt werden. Aber viele Bankkunden „spielen“ mit ihrem Dispo. Er wird bis zum Kreditrahmen genommen und es wird nichts stehen gelassen, wenn das Einkommen auf das Konto kommt. Ein gefährliches Spielchen. Ist der Kreditrahmen ausgeschöpft und der Lebensstandard wird mit dem Dispo bestritten, sollte der Kunde die Reißleine ziehen, denn die Überschuldung bereitet sich einen Weg.

Die Aussichten

Meist wird dann einer Erhöhung des Dispo nachgefragt, was natürlich hinsichtlich der finanziellen Lage des Kunden abgelehnt wird. Wird ein Dispo in Anspruch genommen, so sollte er schnell wieder zurückbezahlt werden, denn es ist ein teurer Kredit mit einem zweistelligen Zinsniveau. Bei den momentanen niedrigen Zinsen eigentlich nicht rechtens.

Kann das Problem aber nur mit einem Kredit trotz Krankengeld gelöst werden, kann der Kredit eigentlich nur bewilligt werden, wenn der Kreditsuchende Sicherheiten vorlegt. Wer eine Immobilie hat, der hat gute Karten. Denn eine, wenn sogar schuldenfreie Immobilie, wird als Sicherheit gerne gesehen. Das Haus bietet dann die Sicherheit und der Kredit trotz Krankengeld wird genehmigt werden.

Wer keine Immobilie hat, aber beleihbare Versicherungen, so kann diese auch den Kredit trotz Krankengeld absichern. Zumindest bis zur Höhe des Rückkaufswertes. Sind keine wertigen Sicherheiten vorhanden, so kann mit einem Mitantragsteller oder einem Bürgen der Kredit untermauert werden. Allerdings ist die Sache mit einem Mitantragsteller einfacher als eine Bürgschaft. Für die Bank haftet der Mitantragsteller wie der Schuldner. Bei einer Bürgschaft kommt es auf die Variante der Bürgschaft an. Zudem lehnen auch Banken eine Bürgschaft oft ab, da ihnen das Verfahren zu aufwendig ist.

Ein Bürge wird ganz genau hinsichtlich seiner Bonität geprüft. In der Vergangenheit kam es zu Bürgschaften die im Ernstfall nicht rechtens waren. Da haben Familienmitglieder eine Bürgschaft abgegeben, ohne den finanziellen Hintergrund zu haben. Es kam zum Ernstfall und die Bürgschaft war nicht gültig, da der Bürge nicht zahlen konnte.

Ein Bürge muss ein ausreichendes Einkommen haben, eine feste Arbeitsstelle und eine saubere Schufa. Die Bürgschaft wird in die Haushaltsrechnung der Bürgen hineingerechnet, was bedeutet, die Bürgschaft reduziert seine Bonität. Braucht der Bürge einmal einen Kredit, so reichen seine finanziellen Mittel nicht aus einen Kredit zu bedienen. Deshalb sollte ein Bürge genau prüfen, ob, wenn es zum Kreditausfall kommt, die Raten problemlos mit seinem eigenen Vermögen bezahlt werden können.

Auch die Art der Bürgschaft ist wichtig. So ist die selbstschuldnerische Bürgschaft für den Bürgen nicht so zufriedenstellend. Der Kreditnehmer braucht nicht bis zur Zwangsversteigerung zu gehen, um seine Zahlungsunfähigkeit zu demonstrieren, die Aussage allein genügt schon. Besser ist die Bürgschaft, wo der Kreditnehmer alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft hat um seine finanzielle Lage zu bessern. Hier wird der Bürge erst in Regress genommen, wenn die Zwangsvollstreckung nichts gebracht hat. Auf keinen Fall sollte eine globale Bürgschaft unterschrieben werden, denn dann haftet der Bürge für alle in der Zukunft auftretenden Schulden.

Die Privaten Geldgeber

Die Frage nach einem Kredit trotz Krankengeld, braucht seit 2008 nicht mehr im Bekannten- oder Freundeskreis gestellt zu werden. Es gibt private Investoren, die auf entsprechenden Portalen einem Kreditsuchenden einen Kredit anbieten. Die Kreditangelegenheit ist keinen bankinternen Regeln unterworfen, sondern Investoren entscheiden frei wem sie ihr Vertrauen schenken und einen Kredit gewähren. So könnte ein Kredit trotz Krankengeld gegeben werden. Ein Versuch lohnt sich allemal, zumal er kostenlos ist.

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