Kredit während Trennungsjahr
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Rund jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. Eine Zahl, die nicht unbedingt Vertrauen in die Institution Ehe bringt. Trotz alledem werden die Menschen nicht müde zu heiraten. Was ja auch richtig so ist. Schließlich soll das zusammenfinden, was auch zusammen gehört.
Viele vergessen vor lauter Liebe jedoch, das Vermögen ordentlich abzusichern. Auch wenn niemand gerne an Scheidung denken mag, so ist es doch gut, wenn bereits vor der Ehe klare Richtlinien über die Verteilung des Vermögens geschaffen werden. Geschieht dies nicht, tritt nach der Trennung eine Gütertrennung in Kraft, die oftmals für viel böses Blut und nicht zuletzt auch hohe Schulden sorgt. Denn einen Verlierer gibt es mindestens bei jeder Scheidung. Und meist ist dies der Mann, der nicht nur aus dem gemeinsamen Heim ausziehen muss, sondern auch Unterhalt für die Frau und eventuelle gemeinsame Kinder zahlen muss. Hinzu kommt, dass der Haushalt gerne einmal dort bleibt, wo auch die Kinder sind, um diesen ein möglichst intaktes Umfeld bieten zu können. Für denjenigen, der auszieht, bedeutet das, das er sich neu einrichten muss. Und dies nimmt viel Geld in Anspruch.
Mit einem Kredit während dem Trennungsjahr unabhängig werden
Da das Trennungsjahr erst dann beginnt, wenn eine räumliche Trennung zwischen den ehemaligen Partner geschaffen wurde, muss recht oft Geld in die Hand genommen werden, um die neue Bleibe einigermaßen einrichten zu können. Oftmals wird dafür eine Kredit während dem Trennungsjahr aufgenommen, der den nötigen finanziellen Spielraum für die Anschaffungen schafft.
Viele entscheiden sich dabei für einen Ratenkredit, der flexibel verwendet werden kann und bei einer guten Bonität problemlos aufgenommen werden kann. Doch auch der Konsumkredit ist durchaus gefragt. Er finanziert direkt beim Einkauf die erworbenen Artikel und erspart so die separate Antragstellung bei einer Bank oder Sparkasse. Welcher Weg der bessere ist, muss am Ende individuell entschieden werden, da dabei immer berücksichtigt werden sollte, welche Anschaffungen getätigt werden und wo die Anschaffungen getätigt werden. Nicht jeder Händler bietet Konsumkredite an. Und nicht jeder Einkauf findet direkt bei einem Händler statt.
Wer haftet für den Kredit während dem Trennungsjahr?
Die Frage nach der Haftung ist ein besonders heikles Thema bei einem Kredit während dem Trennungsjahr. Schließlich möchte niemand die Schulden vom Ex-Partner übernehmen, die dieser in aller Ruhe nach der Trennung fabriziert hat.
Und tatsächlich muss dies auch gar nicht geschehen. Denn für den Kredit haftet immer nur die Person, die den Kreditvertrag unterschrieben hat. Auch dann, wenn die Scheidung noch nicht vollzogen ist.
Wichtig ist jedoch, dass wirklich nur der Ehepartner den Kredit unterschreibt, der ihn auch nutzt. Unterschreiben beide, weil die Bank dies gerne bei Eheleuten wünscht, dann haften auch beide. Auch dann, wenn der Kredit während des Trennungsjahres aufgenommen und nur von einem Ehepartner genutzt wird. Daher ist es wichtig, dass die Bank bei der Kreditaufnahme auf die bevorstehende Scheidung hingewiesen wird, damit diese nicht auf eine gemeinsame Beantragung drängen kann.
Übrigens: Würde der Kredit gemeinsam aufgenommen werden, dann könnte dies ein Bruch der Trennung darstellen und das Trennungsjahr gefährden. Dieses soll schließlich eine Trennung von Bett und Finanzen beinhalten. Wird jedoch ein gemeinsamer Kredit aufgenommen, ist diese Trennung nicht gegeben.